Ein schwerer Sturz auf der Straße, ein überraschender Schlaganfall oder eine akute Lungenentzündung: Nach der Notfallbehandlung im Sana Klinikum oder im Ketteler Krankenhaus geraten Familien in Offenbach oft schlagartig unter Zeitdruck. Die medizinische Akutphase ist überstanden, doch die Entlassung steht unmittelbar bevor. Viele Angehörige stehen vor einem Berg an Fragen: Wie soll die Pflege zu Hause funktionieren? Wer bezahlt das Pflegebett? Und was tun, wenn in ganz Offenbach kein einziger Kurzzeitpflegeplatz frei ist?

In Offenbach am Main ist die Situation besonders angespannt. Durch die Schließung des traditionsreichen Caritas-Pflegeheims St. Ludwig Ende 2025 fehlen im Stadtgebiet spürbare Pflegekapazitäten. Umso wichtiger ist es, die eigenen gesetzlichen Rechte beim Entlassmanagement zu kennen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren, zeigt die vier Wege der Nachversorgung und nennt alle verifizierten Ansprechpartner in Offenbach für das Jahr 2026.

Das Entlassmanagement der Offenbacher Kliniken (§ 39 Abs. 1a SGB V)

Seit der Reform des Rahmenvertrags Entlassmanagement nach Paragraf 39 Absatz 1a SGB V dürfen Krankenhäuser Patienten nicht einfach ohne Nachsorge vor die Tür setzen. Die Kliniken sind gesetzlich verpflichtet, den poststationären Versorgungsbedarf frühzeitig festzustellen und die Weiterbehandlung lückenlos vorzubereiten.

In Offenbach übernehmen die Sozialdienste beider Akutkrankenhäuser diese zentrale Steuerungsfunktion. Voraussetzung ist, dass der Patient oder sein gesetzlicher Bevollmächtigter die Einwilligungserklärung zum Entlassmanagement unterschreibt.

1. Sana Klinikum Offenbach (Starkenburgring 66)

Das Sana Klinikum am Starkenburgring ist mit über 900 Planbetten ein Krankenhaus der Maximalversorgung und beherbergt Hessens größte Zentrale Notaufnahme (ZNA, Telefon: 069 8405-9072). Für Patienten mit schweren neurologischen Ereignissen steht eine zertifizierte Stroke Unit bereit.

Das Zentrum für Beratung und Entlassung sowie der Sozialdienst befinden sich im Nebengebäude (Haus B, Ebene 2). Das Team wird von Bereichsleiterin Claudia Acerra (Telefon: 069 8405-4424) sowie den Teamleiterinnen Brigitte Hofmann (Telefon: 069 8405-3392) und Sabine May (Telefon: 069 8405-4324) koordiniert. Die zentrale Faxnummer für Dokumente und Eilanträge lautet 069 8405-4494. Für schwerstkranke Patienten kooperiert das Haus mit dem hauseigenen Team der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV, Telefon: 069 8405-4673).

2. Ketteler Krankenhaus Offenbach (Lichtenplattenweg 85)

Das Ketteler Krankenhaus im Lichtenplattenweg verfügt über circa 278 Betten und bildet die zweite wichtige Säule der Offenbacher Krankenhausversorgung (Zentrale: 069 8505-0). Eine Kernkompetenz des Hauses ist die Klinik für Akutgeriatrie und geriatrische Frührehabilitation unter Chefarzt Mirko Nossek.

Die Überleitungspflege und der Sozialdienst werden von Klaudia Stock geleitet (Telefon: 069 8505-8887, Fax: 069 8505-8819). Das Sekretariat der Geriatrie (Heike Canther und Manuela Ninnivaggi) erreichen Sie unter Telefon 069 8505-404. Hier werden ältere Patienten durch ein Team aus Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und aktivierender Pflege frühzeitig mobilisiert, um den Verlust der Selbstständigkeit zu verhindern.

Befugnisse des Klinik-Entlassmanagements

Die Krankenhausärzte dürfen direkt bei der Entlassung folgende Leistungen verordnen:

  • Arznei- und Verbandmittel: Rezepte für eine Packungsgröße für bis zu 7 Tage zur Überbrückung bis zum Hausarztbesuch.
  • Arbeitsunfähigkeit (AU): Krankschreibung für bis zu 7 Kalendertage.
  • Häusliche Krankenpflege: Erstverordnung nach Paragraf 37 SGB V (z. B. für Wundversorgung oder Insulingabe).
  • Hilfsmittel: Erstverordnung von Rollatoren, Rollstühlen, Pflegebetten oder Sauerstoffgeräten.

Die vier Versorgungswege nach dem Krankenhaus

Je nach Gesundheitszustand und Selbstständigkeit kommen nach dem Klinikaufenthalt vier Wege in Betracht:

Weg 1: Medizinische Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB)

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) schließt sich unmittelbar oder spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen an den Klinikaufenthalt an. Die Beantragung muss zwingend noch während des Krankenhausaufenthalts durch den Sozialdienst erfolgen.

Die Kostenübernahme richtet sich nach dem Versicherungsstatus: Bei Erwerbstätigen zahlt die Deutsche Rentenversicherung Hessen (DRV Hessen), bei Rentnern die gesetzliche Krankenkasse. Geriatrische Patienten aus Offenbach werden häufig in Reha-Kliniken in Bad Nauheim, Bad Orb oder Bad Soden-Salmünster sowie in ambulante Zentren verlegt. Der Krankentransport wird über eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) abgedeckt.

Weg 2: Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung

Reicht die Kraft für die eigene Wohnung noch nicht aus, bietet die Kurzzeitpflege eine vorübergehende vollstationäre Betreuung. Sie dient der weiteren Erholung oder der Überbrückung, bis die häusliche Pflege organisiert ist.

Weg 3: Gesetzliche Notlösung Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V)

Findet sich trotz aller Bemühungen kein Kurzzeitpflegeplatz und ist die häusliche Versorgung unmöglich, greift das Schutzgesetz nach Paragraf 39e SGB V (Details siehe unten).

Weg 4: Rückkehr in die eigene Wohnung mit Pflegedienst und Hilfsmitteln

Geht es zurück nach Hause, verordnet die Klinik häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V). Gleichzeitig müssen Pflegebetten oder Toilettenstühle rechtzeitig vor der Ankunft geliefert werden. In Offenbach stehen mehrere leistungsfähige Sanitätshäuser bereit:

  • Sanitätshaus Zentner Scherer GmbH: Bieberer Straße 1-7, Telefon: 069 8008680-2
  • Schneider & Piecha / Sanitätshaus Speth: Sprendlinger Landstraße 9-11, Telefon: 069 841023
  • ORTHOTechnik Rummelsberg (im Sana Klinikum): Starkenburgring 66, Telefon: 069 8405-5960
  • Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH: Kaiserstraße 23, Telefon: 069 885365
  • Orthopädie-Technik Sanitätshaus Kasper GmbH: Berliner Straße 5, Telefon: 069 885378

Kurzzeitpflege in Offenbach: Der regionale Engpass

Wer in Offenbach einen Kurzzeitpflegeplatz sucht, erlebt oft Ernüchterung. Die Heime im Stadtgebiet sind stark ausgelastet. Verschärft wurde die Situation durch die dauerhafte Schließung des Caritas-Altenpflegeheims St. Ludwig (Schumannstraße 180) zum 31. Dezember 2025. Diese Einrichtung steht definitiv nicht mehr zur Verfügung.

Im Stadtgebiet verbleiben genau 8 aktive Pflegeheime:

  1. SeniorenZentrum Offenbach GmbH: Elisabethenstraße 51 (Buchhügel), Telefon: 069 8065-5555
  2. DOMICIL Seniorenpflegeheim Im Westend: Ludwigstraße 62, Telefon: 069 847788-0
  3. Vitanas Senioren Centrum Am Hainbach: Spessartring 22, Telefon: 069 928832-0
  4. Elisabeth-Maas-Haus: Andréstraße 102, Telefon: 069 981943-0
  5. Anni-Emmerling-Haus: Bischofsheimer Weg 77 (Waldheim), Telefon: 069 860007-0
  6. Caritas Altenpflegeheim St. Elisabeth: Schumannstraße 172, Telefon: 069 84005-255
  7. Seniorenheim Nordring: Nordring 52, Telefon: 069 800757-0
  8. DRK Senioren-Zentrum Offenbach: Helene-Mayer-Straße 4-6, Telefon: 069 90559000

Weil diese Häuser oft keine freien Kurzzeitpflegeplätze haben, weichen Offenbacher Sozialdienste regelmäßig in den Landkreis Offenbach aus. Wichtige Ausweichadressen sind das Caritas-Haus Anna in Heusenstamm (Jahnstraße 64, Telefon: 069 8405-400) sowie Pflegeheime in Neu-Isenburg, Dietzenbach, Mühlheim am Main und Obertshausen.

Gesetzliche Notlösung: Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V)

Wenn die Entlassung ansteht, aber weder ein Reha-Platz, noch ein Kurzzeitpflegeplatz, noch eine häusliche Versorgung gesichert ist, greift Paragraf 39e SGB V: der gesetzliche Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus.

Ihr Schutzrecht: Keine Entlassung ins Nichts

Patienten dürfen nach Paragraf 39e SGB V für bis zu 10 Kalendertage direkt im Akutbett des Sana Klinikums oder des Ketteler Krankenhauses weiterversorgt werden. Voraussetzung ist, dass der Krankenhaus-Sozialdienst nachweist, dass im zumutbaren Umkreis trotz intensiver Suche kein Kurzzeitpflegeplatz gefunden werden konnte. Für den Patienten fällt in dieser Zeit lediglich die reguläre Krankenhaus-Zuzahlung von 10 Euro pro Tag an.

Finanzierung, Eilanträge und Budgets 2026

Die Pflegeversicherung stellt im Jahr 2026 mehrere wirksame Instrumente bereit, um die Nachsorge finanziell abzufedern:

1. Eilbegutachtung durch den MD Hessen (§ 18 Abs. 3 SGB XI)

Liegt noch kein Pflegegrad vor, muss der Sozialdienst einen Eilantrag nach Paragraf 18 Absatz 3 SGB XI stellen. Der Medizinische Dienst Hessen (MD Hessen) ist gesetzlich verpflichtet, das Gutachten innerhalb von einer Woche (fünf Arbeitstagen) direkt am Krankenbett im Sana oder Ketteler zu erstellen.

2. Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI)

Seit 2026 bündelt der Gemeinsame Jahresbetrag die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Ab Pflegegrad 2 steht ein flexibles Gesamtbudget von 3.539 Euro pro Kalenderjahr für bis zu acht Wochen zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt daraus die pflegebedingten Kosten. Die verbleibenden Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung (Investitionskosten) können über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (§ 45b SGB XI) verrechnet werden.

3. Freistellung und Pflegeunterstützungsgeld

Berufstätige Angehörige haben Anspruch auf bis zu 10 Arbeitstage Freistellung, um die akute Nachversorgung zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse gleicht den Verdienstausfall zu rund 90 Prozent des Nettoeinkommens aus.

4. Hilfe zur Pflege (SGB XII) über das Sozialamt ZeBuSS

Reichen Rente und Kassenbudgets nicht aus, übernimmt die Zentrale Beratungs- und Servicestelle des Sozialamtes (ZeBuSS) im Stadthaus (Berliner Straße 60, 6. OG, Telefon: 069 8065-3584) die ungedeckten Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Zuständiges Gericht für sozialrechtliche Streitigkeiten ist das Sozialgericht Darmstadt.

Schritt-für-Schritt-Fahrplan für Angehörige

Checkliste für die Krankenhaustage

  1. Tag 1 bis 2 (Akutphase):
    • Kontakt mit dem Sozialdienst im Sana Klinikum (Haus B, Ebene 2) oder Ketteler Krankenhaus aufnehmen.
    • Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorlegen.
    • Einwilligung zum gesetzlichen Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V) unterschreiben.
  2. Tag 3 bis 5 (Planungsphase):
    • Versorgungsweg festlegen: AHB-Reha-Antrag stellen oder parallel 5 bis 8 Heime für Kurzzeitpflege anfragen.
    • Eilbegutachtung beim MD Hessen nach Paragraf 18 Absatz 3 SGB XI veranlassen.
    • Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator) über den Klinikarzt beim Sanitätshaus bestellen.
  3. Entlasstag (Überleitung):
    • Arztbrief, Bundesmedikationsplan und Notfall-Medikamente für die ersten Tage mitnehmen.
    • Transportschein (Muster 4) für Taxi oder Krankentransport aushändigen lassen.
    • Hinweis zur Mobilität: Nutzen Sie OVB-Stadtbusse oder Fahrdienste. Der kartenbasierte Dienst kvgOF-Hopper fährt ausschließlich im Landkreis, nicht im Stadtgebiet Offenbach am Main.

Wichtige Ansprechpartner in Offenbach am Main

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Telefonnummern und Adressen für die Entlassung in Offenbach zusammen:

Einrichtung / Stelle Standort & Kontakt Zuständigkeit & Funktion
Sana Klinikum Offenbach Starkenburgring 66, 63069 Offenbach
Tel: 069 8405-0
Krankenhaus der Maximalversorgung, Stroke Unit, ZNA.
Sana Sozialdienst (Entlassmanagement) Haus B, Ebene 2, Starkenburgring 66
Tel: 069 8405-4424 (C. Acerra)
Tel: 069 8405-3392 (B. Hofmann)
Fax: 069 8405-4494
Poststationäre Versorgung, Reha-Anträge, Kurzzeitpflege-Vermittlung.
Sana SAPV-Team (Palliativ) Starkenburgring 66, 63069 Offenbach
Tel: 069 8405-4673
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung zu Hause.
Ketteler Krankenhaus Lichtenplattenweg 85, 63071 Offenbach
Tel: 069 8505-0
Akutversorgung, Allgemein- und Unfallchirurgie, Innere Medizin.
Ketteler Sozialdienst / Überleitung Lichtenplattenweg 85, 63071 Offenbach
Tel: 069 8505-8887 (K. Stock)
Fax: 069 8505-8819
Überleitungspflege und Sozialberatung.
Ketteler Geriatrie (Chefarzt Nossek) Lichtenplattenweg 85, 63071 Offenbach
Tel: 069 8505-404
E-Mail: geriatrie@ketteler-krankenhaus.de
Akutgeriatrie und geriatrische Frührehabilitation.
Pflegestützpunkt Stadt Offenbach Stadthaus, Berliner Str. 60 (8. OG, R. 808/809)
Tel: 069 8065-2453 / 069 8065-3542
E-Mail: pflegestuetzpunkt@offenbach.de
Kostenlose, unabhängige Pflegeberatung für Offenbacher Bürger.
Sozialamt ZeBuSS Offenbach Stadthaus, Berliner Str. 60 (6. OG, R. 608/609)
Tel: 069 8065-3584
E-Mail: sozialamt@offenbach.de
Hilfe zur Pflege nach SGB XII bei ungedeckten Heimkosten.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Im INZ (Sana Klinikum, Starkenburgring 66)
Tel: 116117
Ambulante Versorgung nachts und an Wochenenden.
Hospiz Fanny de la Roche Lichtenplattenweg 83, 63071 Offenbach
Tel: 069 8509869-0
Stationäre Hospizbegleitung.
Sanitätshaus Zentner Scherer Bieberer Straße 1-7, 63065 Offenbach
Tel: 069 8008680-2
Schnelle Lieferung von Pflegebetten, Rollatoren und Hilfsmitteln.
Schneider & Piecha / Sanitätshaus Speth Sprendlinger Landstraße 9-11, 63069 Offenbach
Tel: 069 841023
Homecare, Wundversorgung, Reha- und Orthopädietechnik.

Häufige Fragen zur Krankenhausentlassung

Was passiert, wenn nach der Klinik kein Kurzzeitpflegeplatz in Offenbach frei ist?

Wenn der Sozialdienst nachweist, dass in Offenbach und im zumutbaren Umland kein Kurzzeitpflegeplatz verfügbar ist, greift Paragraf 39e SGB V. Der Patient hat Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus und darf bis zu zehn Tage direkt im Akutbett im Sana oder Ketteler verbleiben. Es fallen lediglich zehn Euro Zuzahlung pro Kalendertag an.

Wie schnell muss der Medizinische Dienst Hessen (MD Hessen) im Krankenhaus begutachten?

Nach Paragraf 18 Absatz 3 SGB XI gilt bei stationärem Klinikaufenthalt eine gesetzliche Frist von einer Woche (fünf Arbeitstagen). Der Eilantrag wird vom Krankenhaus-Sozialdienst gestellt. Der Gutachter kommt direkt auf die Station.

Wie viel Geld zahlt die Pflegekasse 2026 für die Kurzzeitpflege?

Ab Pflegegrad 2 steht der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag bündelt Kurzzeit- und Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Kosten für Unterkunft und Verpflegung können zusätzlich über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich verrechnet werden.

Kann meine Mutter noch im Altenpflegeheim St. Ludwig aufgenommen werden?

Nein. Das Caritas-Altenpflegeheim St. Ludwig in der Schumannstraße wurde zum 31. Dezember 2025 dauerhaft geschlossen. Bitte weichen Sie auf die acht verbleibenden aktiven Heime in Offenbach oder auf Einrichtungen im Landkreis Offenbach (wie das Caritas-Haus Anna in Heusenstamm) aus.

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Quellen und Methodik

Methodik der Datenerhebung

Dieser Leitfaden stützt sich auf die Bestimmungen des SGB V (Paragrafen 39 Absatz 1a und 39e) sowie des SGB XI mit Rechtsstand 2026. Sämtliche Angaben zu den Durchwahlen, Sozialdiensten und Fachabteilungen des Sana Klinikums Offenbach, des Ketteler Krankenhauses, der Offenbacher Sanitätshäuser und der städtischen Beratungsstellen im Stadthaus wurden im August 2026 mit offiziellen Verzeichnissen und Auskünften abgeglichen.

Journalistisches Selbstverständnis

Seniorenkompass Offenbach am Main ist ein unabhängiges, nicht kommerzielles Informationsportal. Wir erhalten keine Provisionen von Kliniken, Heimen oder Sanitätshäusern. Wir benennen regionale Versorgungsengpässe offen, um betroffenen Familien eine realistische Hilfe an die Hand zu geben.

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