Wenn der Alltag schwerer fällt, ist der Pflegegrad der Schlüssel zu finanzieller Unterstützung durch die Pflegekasse. Als meine Mutter ihren Erstantrag stellte, standen wir vor vielen Fragen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung in Offenbach am Main und bereitet Sie optimal auf das Gutachten des Medizinischen Dienstes vor.

Wer hilft in Offenbach am Main beim Antrag?

Sie müssen das nicht allein herausfinden. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Das ist die Abteilung Ihrer eigenen Krankenkasse, egal ob AOK, Barmer oder Techniker. Vier Stellen hier in Offenbach am Main beraten Sie dazu kostenlos und unabhängig:

Beratungsstellen in Offenbach am Main
StelleWas sie für Sie tutKontakt
Pflegestützpunkt Offenbach Trägerneutrale Pflegeberatung der Stadt und der Pflegekassen. Erklärt die Leistungsarten, hilft beim Ausfüllen des Antrags und bereitet mit Ihnen auf die Begutachtung vor. Hausbesuche sind möglich. Stadthaus, Berliner Str. 60 (8. OG, Raum 808/809), 63065 Offenbach
Tel. 069 8065-2453 (Herr Jung) oder 069 8065-3542 (Frau Darraz)
pflegestuetzpunkt@offenbach.de
Nach Terminvereinbarung
Sozialverband VdK, Ortsverband Offenbach-Stadt Hilft bei Widersprüchen gegen Bescheide der Pflegekasse und vertritt Mitglieder auch vor dem Sozialgericht. Gustav-Adolf-Str. 16, 63069 Offenbach
Tel. 069 833544
Nach Terminvereinbarung, Di und Mi 14:30 bis 17 Uhr
Integrationslotsen im Freiwilligenzentrum Offenbach (FZOF) Geschulte, mehrsprachige Ehrenamtliche begleiten Sie zu Behördengängen und dolmetschen beim Gutachtertermin des Medizinischen Dienstes. Domstr. 81 (1. OG), 63067 Offenbach
Tel. 069 82367039
Sprechstunde montags 11 bis 12 Uhr, ohne Anmeldung
Caritas, Sozial- und Formularberatung Hilft beim Ausfüllen von Anträgen, zum Beispiel für Wohngeld, Grundsicherung und die Pflegeversicherung. Caritashaus St. Josef, Platz der Deutschen Einheit 7, 63065 Offenbach
Tel. 069 80064-0

Gut zu wissen

Nach § 7a SGB XI ist die Pflegekasse verpflichtet, Ihnen nach Antragseingang innerhalb von zwei Wochen einen kostenlosen Beratungstermin anzubieten. Fragen Sie danach. Es ist Ihr gutes Recht.

Der Antrag: Ein Anruf genügt

Viele schieben den Antrag hinaus, weil sie glauben, sofort viele Formulare ausfüllen zu müssen. Das stimmt nicht. Ein einziger Anruf genügt, um den Antrag zu starten. Für den ersten Schritt reicht das völlig. Oder Sie schreiben einen kurzen Zweizeiler:

Muster-Formulierung

„Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für [Name, Versichertennummer]. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Formulare zu."

Ihre Pflegekasse persönlich in Offenbach

Drei Kassen unterhalten eine Geschäftsstelle im Stadtgebiet. Dort geben Sie den Antrag persönlich ab, wenn Sie mit Online-Portalen nichts anfangen wollen. Einfach vorbeigehen und mitnehmen:

Pflegekassen mit Geschäftsstelle in Offenbach am Main
KasseAdresseTelefon
AOK HessenFriedrichsring 2, 63069 Offenbach069 66816-334000
BARMERHerrnstr. 53 (Stadtforum am Büsingpark), 63065 Offenbach0800 333 10 10
DAK-GesundheitMarktplatz 11, 63065 Offenbach069 76805660
Techniker Krankenkasse und andere KassenKeine Geschäftsstelle in OffenbachAntrag per Post oder per App

Ob Ihre Kasse vor Ort berät, erfahren Sie mit einem Anruf bei Ihrer Service-Hotline.

  1. Formlosen Antrag stellen. Am besten noch heute

    Die Leistungen beginnen frühestens mit dem Monat der Antragstellung (§ 33 SGB XI). Stellen Sie den Antrag am 28. eines Monats, gilt der ganze Monat. Stellen Sie ihn am 1. des Folgemonats, geht Ihnen unter Umständen ein ganzer Monat Geld verloren.

  2. Formulare der Kasse ausfüllen

    Die Pflegekasse schickt Ihnen den offiziellen Antrag zu. Dort geben Sie an, wer pflegt und ob Sie Pflegegeld (Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistung (professioneller Pflegedienst) oder eine Kombination wünschen. Hilfe beim Ausfüllen bekommen Sie beim Pflegestützpunkt Offenbach oder in der Geschäftsstelle Ihrer Kasse. Die Adressen stehen oben in den Tabellen.

  3. Auf den Termin für die Begutachtung warten

    Die Kasse beauftragt den MD (das ist der Medizinische Dienst, der früher MDK hieß) mit der Begutachtung. Bei Privatversicherten heißt der Dienst Medicproof. Ein Gutachter kündigt sich für einen Hausbesuch bei Ihnen an.

  4. Bescheid abwarten und prüfen

    Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit dem Pflegegrad. Passt er nicht zur Wirklichkeit, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wie das geht, erkläre ich Ihnen weiter unten.

Fristen: Was die Pflegekasse einhalten muss

Damit niemand ewig auf Hilfe wartet, gelten gesetzliche Fristen (§ 18c SGB XI). Ich schreibe sie Ihnen hier auf, weil die Pflegekasse sie manchmal selbst nicht auf dem Schirm hat:

  • 25 Arbeitstage: In dieser Zeit muss die Pflegekasse nach Antragseingang entscheiden.
  • 5 Arbeitstage: Wenn Sie sich im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz befinden oder eine palliative Versorgung ansteht.
  • 10 Arbeitstage: Wenn pflegende Angehörige gegenüber dem Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt haben.
  • 70 Euro pro angefangener Woche Verzögerungspauschale, wenn die Kasse die Frist verschuldet überschreitet.

Die Begutachtung zu Hause: So bereiten Sie sich vor

Der Hausbesuch des Gutachters entscheidet über den Pflegegrad. Viele machen dabei zwei Fehler: Sie schmücken sich („Das schaffe ich schon noch alleine!") und sie bereiten nichts vor. Beides kann Sie viel Geld kosten.

Für gesetzlich Versicherte in Offenbach ist der Medizinische Dienst (MD) Hessen zuständig. Die Begutachtung findet bei Ihnen zu Hause statt, nicht in einer Dienststelle. Der Gutachter kündigt sich vorher an. Eine Vertrauensperson darf beim Termin dabei sein, ihre Anwesenheit ist ausdrücklich erwünscht.

Vorsicht vor dem „Fassadensyndrom"

Sagen Sie ehrlich, was nicht mehr geht. Auch das zählt als Hilfe: wenn jemand Sie ans Trinken erinnern muss, Sie beim Waschen anleiten muss oder beim Anziehen nur die Knöpfe schließt. Eine vertraute Person sollte beim Termin dabei sein. Sie ergänzt, was Sie aus Scham vielleicht verschweigen.

Führen Sie ein Pflegetagebuch. Notieren Sie zwei Wochen lang jeden Tag:

  • bei welchen Tätigkeiten Hilfe nötig war (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette, Treppen, Medikamente),
  • wie oft und wie lange geholfen wurde,
  • auch nachts (Toilettengänge, Umlagern, Beruhigen),
  • wer geholfen hat: Angehörige, Pflegedienst, Nachbarn.

Kostenlose Vorlagen zum Ausdrucken gibt es beim Pflegestützpunkt Offenbach, beim Sozialverband SoVD und bei den Krankenkassen. Strukturieren Sie das Tagebuch nach den sechs Modulen aus dem nächsten Abschnitt. So spiegelt es genau das wider, was der Gutachter bewertet.

Sprachliche Hürden beim Termin? Der MD Hessen stellt keine Dolmetscher. Die Integrationslotsen des Freiwilligenzentrums Offenbach (FZOF) helfen hier: Geschulte, mehrsprachige Ehrenamtliche begleiten Sie zum Gutachtertermin und dolmetschen. Erreichbar sind sie in der Domstr. 81 (1. OG), 63067 Offenbach, Tel. 069 82367039. Die Sprechstunde ist montags von 11 bis 12 Uhr, eine Anmeldung ist nicht nötig.

Legen Sie bereit:

  • das Pflegetagebuch,
  • aktuelle Arztbriefe und Krankenhaus-Entlassberichte,
  • den aktuellen Medikamentenplan,
  • eine Liste der Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Hausnotruf),
  • den Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden.

Die sechs Module und die Punkte

Der Gutachter bewertet nicht mehr die Zeit in Minuten, sondern Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Jeder Bereich zählt unterschiedlich viel. Die Tabelle sieht auf den ersten Blick kompliziert aus, ist aber logisch aufgebaut:

Die sechs Begutachtungsmodule und ihre Gewichtung
ModulGewichtungBeispiele
1. Mobilität10 %Aufstehen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen (mit Rollator gilt als selbstständig)
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %Orientierung, Personen erkennen, Risiken einschätzen, Bedürfnisse mitteilen
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %Nächtliche Unruhe, Abwehr von Pflege, Ängste, depressive Verstimmung
4. Selbstversorgung40 %Waschen, Anziehen, Toilette, Essen, der wichtigste Bereich
5. Umgang mit Krankheit und Therapie20 %Medikamente richten und einnehmen, Injektionen, Verbandswechsel, Arztbesuche
6. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte15 %Tagesablauf strukturieren, Termine wahrnehmen, Kontakte pflegen

Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad (§ 15 Abs. 3 SGB XI):

  • ab 12,5 Punkten: Pflegegrad 1
  • ab 27 Punkten: Pflegegrad 2
  • ab 47,5 Punkten: Pflegegrad 3
  • ab 70 Punkten: Pflegegrad 4
  • ab 90 Punkten: Pflegegrad 5

Was bringt der Pflegegrad? Die Beträge 2026

Schon Pflegegrad 1 öffnet Türen: 131 € Entlastungsbetrag monatlich, 42 € für Pflegehilfsmittel, bis zu 4.180 € Zuschuss für einen barrierefreien Umbau. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld und Pflegesachleistungen dazu. Stand: Juli 2026.

Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag 2026 je Pflegegrad
PflegegradPflegegeldPflegesachleistungEntlastungsbetrag
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch131 €
Pflegegrad 2347 €796 €131 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €131 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €131 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €131 €

Alle Beträge finden Sie ausführlich im Artikel „Geld von der Pflegekasse: Alle Leistungen 2026". Oder Sie rechnen es direkt mit unserem Pflege-Leistungsrechner aus.

Abgelehnt oder zu niedrig? So legen Sie Widerspruch ein

Etwa jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich. Es lohnt sich also, nicht aufzugeben. So gehen Sie vor:

  1. Frist wahren: Sie haben einen Monat (vier Wochen) ab Zustellung des Bescheids Zeit. Ein formloser Zweizeiler genügt: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein. Die Begründung reiche ich nach."
  2. Gutachten anfordern: Verlangen Sie bei der Pflegekasse das vollständige Gutachten des Medizinischen Dienstes. Nur so sehen Sie, wo zu wenig Punkte vergeben wurden.
  3. Begründen: Weisen Sie mit dem Pflegetagebuch und aktuellen Arztberichten nach, wo die Wirklichkeit schlechter aussieht als das Gutachten.
  4. Hilfe holen: Der Sozialverband VdK (Ortsverband Offenbach-Stadt, Gustav-Adolf-Str. 16, 63069, Tel. 069 833544, nach Terminvereinbarung) formuliert Widersprüche für Mitglieder fachlich sicher. Die Kreisgeschäftsstelle Offenbach in Heusenstamm (Eisenbahnstr. 11, 63150, Tel. 06104 10 11 48) vertritt Mitglieder auch vor dem Sozialgericht.

Wenn der Widerspruch nicht reicht

Hilft die Pflegekasse dem Widerspruch nicht ab, bleibt die Klage. Für Offenbach ist seit 2010 das Sozialgericht Darmstadt zuständig (Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt), nicht das näher gelegene Sozialgericht Frankfurt am Main. Für Versicherte ist die Klage gerichtskostenfrei. Bei geringem Einkommen übernimmt die Prozesskostenhilfe die Anwaltskosten.

Praxis-Tipp für Offenbach am Main

Gehen Sie nicht allein zum Widerspruch. Bringen Sie Ihren Bescheid zur Beratung in den Pflegestützpunkt (Stadthaus, Berliner Str. 60, 8. OG) oder zum VdK in der Gustav-Adolf-Str. 16. Beide prüfen kostenlos, ob sich ein Widerspruch lohnt.

Quellen

Veröffentlicht am 24. Februar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie Details direkt bei der genannten Stelle.

Quellenverzeichnis

  1. Verbraucherzentrale: Fristen bei der Pflegekasse
  2. Stadt Offenbach am Main: Pflegestützpunkt: Pflegeberatung
  3. Medizinischer Dienst Hessen: Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
  4. Sozialverband VdK Hessen-Thüringen: Ortsverband Offenbach am Main und Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung
  5. Sozialgerichtsbarkeit Hessen: Zuständigkeit der Sozialgerichte
  6. Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI): §§ 7a, 15, 18c, 33
  7. Sozialverband Deutschland SoVD: Pflegetagebuch (kostenlose Vorlage, PDF)

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