Gute Vorsorge entlastet die eigene Familie im Notfall. Was unterscheidet eine Vorsorgevollmacht von einer Patientenverfügung und einer Betreuungsvollmacht? Dieser verständliche Leitfaden erklärt ohne Juristendeutsch, wie Sie Ihre Wünsche rechtssicher festhalten und wo Sie in Offenbach am Main Beglaubigungshilfe erhalten.

Warum Vorsorge so wichtig ist

Ich will ehrlich sein: Das Thema ist unangenehm. Keiner denkt gern darüber nach, dass er einmal nicht mehr selbst entscheiden kann. Nach einem Schlaganfall zum Beispiel, nach einem schweren Unfall oder bei einer Demenz. Aber ohne Vorsorgedokumente muss das Betreuungsgericht einschreiten. Und das Gericht bestellt dann einen rechtlichen Betreuer. Oft ist das eine fremde Person, die Sie nicht kennt und die nicht weiß, was Ihnen wichtig ist.

Mit drei Dokumenten regeln Sie das selbst. Sie legen fest, wer für Sie sprechen und handeln darf. Und Sie bestimmen, was medizinisch mit Ihnen geschehen soll. Der beste Zeitpunkt dafür ist jetzt. Solange Sie gesund sind, in Ruhe nachdenken können und keinen Druck haben.

Nicht aufschieben

Vollmachten und Verfügungen können Sie nur schreiben, solange Sie geschäftsfähig sind. Das heißt: bei klarem Verstand. Warten Sie nicht auf den Ernstfall. Dann ist es zu spät. Dann hilft nur noch das Gericht, und das ist nicht das, was Sie sich wünschen.

Dokument 1: Die Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie am Lebensende wollen und welche nicht. Zum Beispiel:

  • Wiederbelebung, wenn Herz oder Atmung stillstehen,
  • künstliche Ernährung über eine Sonde,
  • künstliche Beatmung,
  • andere lebensverlängernde Maßnahmen.

Die Patientenverfügung muss schriftlich sein, mit Datum und Unterschrift. Sie ist gesetzlich verankert (§ 1901a BGB) und für Ärzte verbindlich. Das bedeutet: Jeder Arzt muss sich an das halten, was Sie aufgeschrieben haben.

Nehmen Sie sich Zeit für die Formulierungen. Schreiben Sie so konkret wie möglich. Ein Satz wie „Ich möchte würdevoll sterben" reicht den Ärzten oft nicht. Besser ist: Bei welcher Krankheitssituation soll welche Behandlung stattfinden, und welche nicht? Kostenlose Muster mit guten Formulierungen gibt es beim Bundesministerium der Justiz (Link unten bei den Quellen).

Ein guter Rat: Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Sie oder er kennt Ihre Krankheiten und kann mit Ihnen realistische Formulierungen finden. Prüfen Sie das Dokument außerdem alle paar Jahre. Ihre Wünsche können sich ändern, und das ist völlig in Ordnung.

Gut zu wissen

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder ganz zurücknehmen. Das geht formlos, sogar mündlich gegenüber dem Arzt. Wichtig ist nur: Ihr aktueller Wille muss erkennbar sein.

Dokument 2: Die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handeln darf, wenn Sie es nicht mehr können. Zum Beispiel:

  • Geld abheben und Rechnungen bezahlen (Bank),
  • mit Behörden, Krankenkasse und Versicherungen sprechen,
  • Verträge abschließen oder kündigen (z. B. Telefon, Wohnung),
  • über medizinische Behandlungen entscheiden (Gesundheit).

Es gibt zwei Varianten: die Generalvollmacht und die Einzelvollmacht. Die Generalvollmacht gilt für alle Bereiche. Die Einzelvollmacht gilt nur für bestimmte Aufgaben, zum Beispiel nur für Bankgeschäfte. Was für Sie das Richtige ist, hängt von Ihrer Situation ab.

Die wichtigste Entscheidung: wem Sie vertrauen. Das muss jemand sein, der Sie wirklich kennt und der Ihr Bestes will. Zum Beispiel die Partnerin oder der Partner, erwachsene Kinder, Geschwister oder eine enge Freundin. Bestimmen Sie am besten auch eine Ersatzperson, falls die erste Person verhindert ist.

Vorsicht vor Missbrauch

Eine Vollmacht ist ein starkes Stück Papier. Sie gilt sofort, nicht erst im Krankheitsfall. Geben Sie sie nur Menschen, die Sie wirklich gut kennen. Sie können das Original auch zu Hause verwahren und der Vertrauensperson nur eine Kopie geben. Bankvollmacht extra klären: Viele Banken bestehen auf ihren eigenen Formularen. Gehen Sie am besten zusammen mit Ihrer Vertrauensperson zu Ihrer Bank und fragen Sie dort nach.

Wann brauchen Sie einen Notar? Für die meisten Fälle reicht die schriftliche Vollmacht. Sie müssen zum Notar, wenn die Vollmacht auch für Grundstücksgeschäfte gelten soll, zum Beispiel für den Verkauf Ihres Hauses. Hier in Offenbach am Main sind mehrere Notarinnen und Notare tätig. Sie beraten Sie auch zur rechtssicheren Formulierung.

Dokument 3: Die Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist Ihre Absicherung für den schlimmsten Fall: dass doch das Gericht entscheiden muss. Das passiert etwa, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht geschrieben haben oder wenn niemand sie annehmen will.

In diesem Dokument schreiben Sie Ihren Wunsch auf: Wer soll Ihr gesetzlicher Betreuer werden? Und genauso wichtig: Wer soll es auf keinen Fall sein? Das Gericht muss Ihrem Wunsch folgen, solange das Ihrem Wohl dient. So bekommen Sie auch in dieser Situation eine Person, die Sie selbst ausgewählt haben, und keine fremde.

Oft steht die Betreuungsverfügung im selben Dokument wie die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht. Auch dafür gibt es kostenlose Muster beim Bundesministerium der Justiz.

Aufbewahren und aktuell halten

Das beste Dokument nützt nichts, wenn es im Notfall niemand findet. Ich habe bei meiner Mutter extra einen roten Ordner angelegt, der sofort ins Auge fällt. Bewahren Sie Ihre Vorsorgedokumente so auf:

Nicht in den Banksafe!

Legen Sie Ihre Vorsorgedokumente nicht in den Banksafe. Im Notfall kommt niemand an den Safe heran. Oft erst nach Wochen. Genau dann, wenn es schnell gehen muss, ist das Papier unerreichbar.

  • Original: an einem festen Platz zu Hause, den Ihre Vertrauensperson kennt.
  • Kopie: bei Ihrer Vertrauensperson. Sie kann sie im Notfall sofort vorlegen.
  • Hausarzt: Geben Sie eine Kopie der Patientenverfügung zur Krankenakte.
  • Portemonnaie: ein kleiner Hinweiszettel: „Im Notfall: Vorsorgedokumente liegen bei …, Telefon …"
  • Register: Melden Sie Ihre Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (zvr.de). Im Notfall fragen Gerichte und Krankenhäuser dort nach, ob und wo Ihre Dokumente liegen. Die Registrierung kostet eine kleine einmalige Gebühr.

Regelmäßig prüfen: Nehmen Sie die Dokumente alle ein bis zwei Jahre in die Hand, und auch nach jeder schweren Krankheit. Passt noch alles? Wenn nicht, schreiben Sie neu, mit aktuellem Datum und neuer Unterschrift. Die alte Version vernichten Sie. Sonst entsteht im Notfall Zweifel, was wirklich gilt.

Kostenlose Hilfe in Offenbach am Main

Sie müssen die Dokumente nicht allein ausfüllen. Diese Stellen helfen Ihnen weiter, die meisten Angebote sind kostenlos:

Beratungsstellen für Vorsorgedokumente in Offenbach am Main und Umgebung
StelleWobei sie hilftKontakt
Betreuungsbehörde der Stadt Offenbach Amtliche Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Beglaubigungen und Unterstützung bei gerichtlichen Betreuungsverfahren. Für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig vom Alter. Stadthaus, Berliner Str. 60, 63065 Offenbach
Tel. 069 8065-2889
E-Mail: betreuungsbehoerde@offenbach.de
Betreuungsvereine der AWO und des DRK Helfen bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, auch bei allen Fragen zur Betreuung. Informieren zu Unterschriftsbeglaubigungen und zur ehrenamtlichen Betreuung. AWO: Arthur-Zitscher-Str. 20, 63065 Offenbach, Tel. 069 829004-13
DRK: Herrnstr. 57, 63065 Offenbach, Tel. 069 756620-16
Caritas Sozial- und Formularberatung Hilft beim Ausfüllen von Anträgen, zum Beispiel für Wohngeld und Grundsicherung oder zur Pflegeversicherung. Caritashaus St. Josef, Platz der Deutschen Einheit 7, 63065 Offenbach
Formularhilfe donnerstags, Voranmeldung: Tel. 069 80064-0
Amtsgericht Offenbach am Main Das Betreuungsgericht ordnet gesetzliche Betreuungen an, etwa bei Demenz. Auch Erbscheine und Testamentseröffnungen fallen in seinen Bereich. Kaiserstraße 16 bis 18, 63065 Offenbach
Tel. 069 8057-0
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) Zuständig für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung, GdB). Bietet alle zwei Monate Sprechtage im Offenbacher Rathaus an, nur mit Termin. Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt am Main
Tel. 069 1567-1, Termine unter 069 1567-411
Ihre Hausarztpraxis Spricht mit Ihnen über Ihre Behandlungswünsche am Lebensende und hilft, die Patientenverfügung medizinisch konkret zu formulieren. Bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, am besten einen gesonderten Termin vereinbaren
Notarinnen und Notare in Offenbach am Main Beurkunden Vorsorgevollmachten, wenn sie auch für Grundstücksgeschäfte gelten sollen; beraten zur rechtssicheren Formulierung (kostenpflichtig). Mehrere Kanzleien in Offenbach am Main. Adressen im Telefonbuch oder im Internet

Vortrag Behindertentestament am 1. Oktober 2026

Die VHS Offenbach und der VdK laden am 1. Oktober 2026 von 18:00 bis 20:00 Uhr zum Vortrag „Behindertentestament: Vorsorge mit Weitblick“ ein. Thema ist die Absicherung von Angehörigen mit Behinderung, auch über den eigenen Tod hinaus. Referentin ist Ruth Mundanjohl vom VdK. Ort: VHS Offenbach, Berliner Str. 77, Raum 110. Der Eintritt ist kostenlos. Anmeldung als Kurs E1700 unter vhs@offenbach.de oder über die Website der VHS: vhs-offenbach.de.

Schritt für Schritt mit unserer Checkliste

Mit unserer interaktiven Vorsorge-Checkliste gehen Sie die drei Dokumente Punkt für Punkt durch, direkt am Bildschirm oder ausgedruckt. Und wenn es bei Ihnen um Pflege geht, lesen Sie auch unseren Artikel „Pflegegrad beantragen in Offenbach am Main".

Quellen

Veröffentlicht am 24. März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie Details direkt bei der genannten Stelle.


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