Wie viel Pflegegeld steht Ihnen 2026 zu? Welche Beträge übernimmt die Pflegekasse für Pflegedienste, Tagespflege und Entlastungsleistungen? Hier finden Sie alle aktuellen Tabellen, Leistungsbeträge und kombinierten Ansprüche für Pflegebedürftige und Pflegende in Offenbach am Main im klaren Überblick.

Alle Leistungen auf einen Blick

Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad und Wohnsituation. Ich habe die wichtigsten Leistungen für 2026 hier in einer Tabelle zusammengestellt:

Übersicht aller Pflegeleistungen und Beträge 2026
LeistungBetrag (2026)Wofür?
Pflegegeld (Pflegegrad 2 bis 5)347 bis 990 € im MonatWenn Angehörige, Nachbarn oder Freunde pflegen
Pflegesachleistung (Pflegegrad 2 bis 5)796 bis 2.299 € im MonatBezahlt den ambulanten Pflegedienst direkt
KombinationsleistunganteiligMischung aus Pflegedienst und Pflegegeld
Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1 bis 5)131 € im MonatHaushaltshilfe, Betreuung, Alltagshelfer, Tagespflege
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € im MonatEinmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen
Hausnotruf-Zuschuss25,50 € im MonatBetriebskosten eines Hausnotrufsystems
DiPA (Digitale Pflegeanwendungen)bis 53 € im MonatApps für kognitives Training oder Sturzprävention
Wohnumfeld-Zuschussbis 4.180 € je MaßnahmeTreppenlift, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebis 3.539 € im JahrAuszeit und Ersatz für pflegende Angehörige
Tages- und Nachtpflege (Pflegegrad 2 bis 5)je nach PflegegradBetreuung tagsüber oder nachts in einer Einrichtung
Heim-Zuschuss (Pflegegrad 1 bis 5)131 bis 2.096 € im MonatVollstationäre Pflege im Pflegeheim

In den folgenden Abschnitten erkläre ich Ihnen die Details. Und ich sage Ihnen, worauf Sie achten müssen. Ich habe bei meiner Mutter genug Fehler gemacht, um zu wissen, wo die Fallstricke liegen.

Pflegegeld und Pflegesachleistung

Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl. Pflegen Angehörige oder Freunde Sie zu Hause, gibt es das Pflegegeld (§ 37 SGB XI). Es wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen:

Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad
PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Kommt stattdessen ein ambulanter Pflegedienst, zahlt die Kasse die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Sie sehen das Geld nicht auf dem Konto, müssen aber auch nicht in Vorlage treten:

Pflegesachleistung 2026 nach Pflegegrad
PflegegradPflegesachleistung pro Monat
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

Die Kombinationsleistung verbindet beides. Schöpfen Sie die Pflegesachleistung nicht voll aus, bekommen Sie den Rest prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. Nutzen Sie also nur einen Teil des Pflegedienst-Budgets, verfällt der Rest nicht. Das ist eine gute Sache, die viele nicht kennen.

Beispiel aus der Praxis: Pflegegrad 3

Ein Pflegedienst hilft morgens beim Waschen und Anziehen. Das kostet 898,20 € im Monat, das sind 60 % der Pflegesachleistung von 1.497 €. Die Tochter übernimmt alles Weitere. Dafür bekommt die Familie die restlichen 40 % als Pflegegeld: 239,60 € im Monat.

Wichtig beim Pflegegeld

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind es alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Der Besuch kostet Sie nichts. Aber ohne Nachweis kann die Kasse das Pflegegeld pausieren. Ein Anruf beim Pflegedienst genügt, um den Termin zu vereinbaren. Tragen Sie ihn sich am besten gleich im Kalender ein.

Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Voraussetzung: Sie werden zu Hause gepflegt. Es sind 131 € im Monat für Angebote, die Sie und Ihre Angehörigen entlasten:

  • eine Haushaltshilfe oder Einkaufshilfe,
  • Betreuungsangebote und Alltagshelfer,
  • Leistungen eines Pflegedienstes im Haushalt,
  • einen Zuschuss zur Tages- oder Nachtpflege.

Nicht verbrauchtes Geld verfällt nicht sofort. Es bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart. Sie können also über Monate sammeln und dann eine größere Hilfe bezahlen.

Dazu kommen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI): 42 € im Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzhosen und Ähnliches. Viele Anbieter liefern ein monatliches Paket direkt nach Hause. Sie kümmern sich auch um die Abrechnung mit der Kasse. Das erspart Ihnen eine Menge Papierkram.

Zwei Zuschüsse werden häufig übersehen. Den Hausnotruf bezuschusst die Kasse mit 25,50 € im Monat für die Betriebskosten. Und für digitale Pflegeanwendungen (DiPA, das sind Apps zum Beispiel für kognitives Training oder zur Sturzprävention) stehen bis zu 53 € im Monat bereit. Die Anträge sind kurz. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach den Formularen.

Schon Pflegegrad 1 lohnt sich

Mit Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld. Aber Sie bekommen die 131 € Entlastungsbetrag, etwa für eine Haushaltshilfe. Dazu das 42-Euro-Paket mit Handschuhen und Bettschutzeinlagen. Zusammen sind das 173 € Unterstützung im Monat. Dafür lohnt der Antrag, auch wenn der Pflegegrad erstmal niedrig ausfällt.

Zuschuss für den barrierefreien Umbau

Wird die Wohnung zur Falle (enge Türen, hohe Duschwanne, steile Treppe), hilft die Kasse mit dem Wohnumfeld-Zuschuss (§ 40 Abs. 4 SGB XI):

  • bis 4.180 € je Maßnahme und Person, zum Beispiel für einen Treppenlift, eine bodengleiche Dusche, Türverbreiterungen oder den Umbau der Elektrik,
  • auch als Zuschuss für einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung,
  • leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 € je Maßnahme möglich.

Erst beantragen, dann bauen

Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag vor Beginn der Arbeiten. Wer zuerst baut und dann fragt, bekommt nichts. Das ist der häufigste Fehler bei diesem Zuschuss. Und der teuerste. Die Kasse braucht für die Prüfung in der Regel einige Wochen. Planen Sie diesen Zeitraum ein.

Ergänzung über die KfW: Das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen: Zuschuss 455-B" der KfW-Bank ist seit dem 9. April 2026 wieder antragstellbar. Es gibt bis zu 6.250 € je Wohneinheit für den altersgerechten Umbau, zusätzlich zum Zuschuss der Pflegekasse. Infos und Antrag: kfw.de: Förderung für Bestandsimmobilien.

Auszeit für Pflegende: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Pflegende Angehörige brauchen Urlaub. Oder sie fallen selbst einmal krank aus. Dafür gibt es zwei Leistungen, und ich sage Ihnen gleich: Die müssen Sie kennen.

  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Eine Ersatzpflege springt zu Hause ein, etwa ein Pflegedienst, eine Bekannte oder die Enkelin.
  • Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI): Die gepflegte Person zieht vorübergehend in eine Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.

Beide Leistungen nutzen seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI) von bis zu 3.539 € im Jahr. Sie können das Geld flexibel in beide Richtungen aufteilen, so wie es zu Ihrer Situation passt.

Die Verhinderungspflege-Falle

Beide Leistungen teilen sich diesen Jahresbetrag. Wer zuerst die Kurzzeitpflege nutzt, verbraucht den gemeinsamen Topf. Mein Rat: Nehmen Sie zuerst die Verhinderungspflege in Anspruch. Dann bleibt mehr Geld für eine spätere Kurzzeitpflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.

Es gibt eine zweite Falle. Die Verhinderungspflege setzt eine private Pflegeperson voraus. Wer ausschließlich Sachleistungen eines Pflegedienstes bezieht und kein Pflegegeld, hat keine solche Person benannt. Die Kasse kann den Antrag dann ablehnen, mit dem Argument, es gebe niemanden, der verhindert sein könne. Dagegen hilft die Kombinationsleistung. Schon ein Pflegegeldanteil von 10 bis 20 Prozent genügt, damit Sie als Pflegeperson gelten. Bei Pflegegrad 3 sind 20 Prozent des Pflegegeldes 119,80 € im Monat. Stellen Sie die Kombinationsleistung frühzeitig um, nicht erst nach der Ersatzpflege.

Beispiel aus der Praxis

Eine Tochter pflegt ihren Vater (Pflegegrad 2) und fährt im Sommer zwei Wochen in den Urlaub. Aus dem gemeinsamen Jahresbetrag bezahlt sie 1.200 € für einen Pflegedienst als Ersatz (Verhinderungspflege). Im Winter kommt der Vater nach einer Operation für zehn Tage in die Kurzzeitpflege. Dafür stehen noch gut 2.300 € aus demselben Topf bereit.

Tages- und Nachtpflege

Die Teilzeitpflege in einer Einrichtung (§ 41 SGB XI) ist eine Brücke zwischen zu Hause und Heim. Die gepflegte Person verbringt den Tag oder die Nacht betreut in einer Tagespflege und wohnt weiterhin zu Hause. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Auch der Entlastungsbetrag von 131 € kann für die Tagespflege eingesetzt werden.

Tages- und Nachtpflege 2026 nach Pflegegrad
PflegegradBudget pro Monat
Pflegegrad 2721 €
Pflegegrad 31.357 €
Pflegegrad 41.685 €
Pflegegrad 52.085 €

Zwei Tagespflegen gibt es in Offenbach direkt vor Ort. Das SeniorenZentrum Offenbach in der Elisabethenstraße 51 bietet 30 Tagespflegeplätze, Tel. 069 247492-5553. Die Tagespflege Schon & Jansen liegt in der Lammertstraße 15 bis 19 in Bürgel. Details zu Zeiten und Kosten erfragen Sie bitte direkt bei den Einrichtungen.

Wenn ein Heimplatz nötig wird

Reicht die Versorgung zu Hause nicht mehr, zahlt die Pflegekasse einen festen Zuschuss zum Pflegeheim (§ 43 SGB XI). Ich will ehrlich sein: Der Gedanke ans Heim schreckt viele ab. Aber die Zahlen helfen, Klarheit zu bekommen:

Zuschuss der Pflegekasse bei vollstationärer Pflege 2026
PflegegradZuschuss pro Monat
Pflegegrad 1131 €
Pflegegrad 2805 €
Pflegegrad 31.319 €
Pflegegrad 41.855 €
Pflegegrad 52.096 €

Was Sie selbst zahlen: der EEE. Jeder Heimbewohner zahlt einen eigenen Anteil an den Pflegekosten: den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, kurz EEE. Er heißt so, weil er in einer Einrichtung für alle gleich hoch ist. Eine Bewohnerin mit Pflegegrad 2 zahlt denselben EEE wie einer mit Pflegegrad 5. Dazu kommen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten. Die Höhe unterscheidet sich von Heim zu Heim. Fragen Sie vor der Entscheidung nach der aktuellen Zahl.

Entlastung mit jedem Jahr: der Leistungszuschlag. Je länger Sie im Heim leben, desto mehr übernimmt die Pflegekasse von Ihrem pflegebedingten Eigenanteil (§ 43c SGB XI):

Leistungszuschlag nach Dauer des Heimaufenthalts
Dauer im HeimDie Kasse übernimmt
bis 12 Monate15 %
über 12 Monate30 %
über 24 Monate50 %
über 36 Monate75 %

Neu seit dem 1. Juli 2026

Die Pflegekasse zahlt den Leistungszuschlag jetzt direkt an die Einrichtung. Sie müssen das Geld also nicht mehr erst selbst auslegen und später zurückfordern. Ihre monatliche Heimrechnung wird automatisch niedriger. Eine echte Erleichterung.

Wenn das Geld nicht reicht

Manchmal decken Rente und Pflegekasse die Kosten nicht, besonders bei einem Heimplatz. Dann springt der Staat ein. Haben Sie dabei keine falsche Scheu. Sie haben jahrzehntelang eingezahlt. Diese Hilfe steht Ihnen zu.

  • Hilfe zur Pflege: Übernimmt, was nach Pflegekasse und eigenem Einkommen noch fehlt. Zuständig ist das Sozialamt der Stadt Offenbach am Main, die Zentrale Beratungs- und Servicestelle ZeBuSS: Stadthaus, Berliner Str. 60, 6. OG, Tel. 069 8065-3584, sozialamt@offenbach.de.
  • Grundsicherung im Alter: Sichert den Lebensunterhalt, wenn Rente und Vermögen nicht reichen. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt bei 563 € im Monat. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung.

Beitrag zur Pflegekasse und Ausblick bis 2028

Nur am Rande, weil oft danach gefragt wird: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 % des Einkommens. Kinderlose zahlen 4,2 %. Bei Beschäftigten wird der Beitrag automatisch vom Lohn abgezogen. Rentner zahlen ihren Anteil über die Rentenversicherung.

Alle in diesem Artikel genannten Beträge gelten für 2026. Die nächste geplante Anpassung der Leistungen ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald die neuen Zahlen feststehen.

Beratung in Offenbach am Main

Anträge stellen, Bescheide prüfen, Leistungen kombinieren. Das müssen Sie nicht allein schaffen. Diese Stellen helfen kostenlos:

Beratungsstellen zu Pflegeleistungen
StelleWas sie für Sie tutKontakt
Pflegestützpunkt Offenbach Trägerneutrale, kostenlose Pflegeberatung der Stadt und der Pflegekassen. Erklärt alle Leistungen und hilft bei Anträgen. Hausbesuche sind möglich, die Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung. Stadthaus, Berliner Str. 60, 8. OG
Tel. 069 8065-2453 (Herr Jung) oder 069 8065-3542 (Frau Darraz)
pflegestuetzpunkt@offenbach.de
AOK Hessen, Geschäftsstelle Offenbach Größte regionale Kasse mit persönlicher Beratung vor Ort. Hilfe bei Pflegegrad-Antrag, Pflegekursen und Leistungsfragen. Friedrichsring 2, 63069 Offenbach
Tel. 069 66816-334000
BARMER, Servicezentrum Offenbach Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung. Der kombinierte Antrag auf Pflegeleistungen liegt vor Ort aus, die App macht es auch digital möglich. Herrnstraße 53, 63065 Offenbach (Stadtforum am Büsingpark)
Tel. 0800 333 10 10
DAK-Gesundheit, Servicezentrum Offenbach Pflegeanträge und persönliche Beratung direkt am Marktplatz. Marktplatz 11, 63065 Offenbach
Tel. 069 76805660
Sozialamt Offenbach, ZeBuSS Zuständig für Hilfe zur Pflege und Grundsicherung, wenn das Geld nicht reicht. Stadthaus, Berliner Str. 60, 6. OG
Tel. 069 8065-3584

Selbst nachrechnen

Was steht Ihnen in Ihrer Situation konkret zu? Unser Pflege-Leistungsrechner zeigt es in wenigen Schritten. Und falls Sie den Pflegegrad noch nicht haben: Der Artikel „Pflegegrad beantragen in Offenbach am Main" führt Sie durch das ganze Verfahren.

Quellen

Veröffentlicht am 10. März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, bitte prüfen Sie Details direkt bei der genannten Stelle.


Das könnte Sie auch interessieren